Geflügelpest November 2023

Es wird mitgeteilt, dass es, aufgrund des Nachweises der Geflügelpest bei einem Kranich in der Gemeinde Grafenstein, zu einer Novellierung der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 6/2023, gekommen ist.
Mit 05. Dezember 2023 wird die 4. Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007, mit der die Risikostufe geändert und die Risikogebiete in der Anlage 1 der Verordnung für das Bundesland Kärnten neu definiert werden, in Kraft treten. Mit dieser Änderung werden Gebiete mit ehemals erhöhtem Risiko in Gebiete mit stark erhöhtem Risiko übergeführt. Dies betrifft in Kärnten 62 Gemeinden und 2 Magistrate, alle weiteren Gemeinden in Kärnten werden als Risikogebiete mit erhöhtem Risiko für das Auftreten der Geflügelpest eingestuft.
 

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