Wohnungen
Grundvoraussetzung
Grundvoraussetzung für eine Wohnungszuweisung ist ein schriftliches Wohnungsansuchen. Dieses Ansuchen hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, wobei eine Verpflichtung besteht,
jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (z.B. Adresse, Telefonnummer etc.) umgehend mitzuteilen.
Weiters gilt die Ebenthaler Wohnungsvergabeordnung. - Wohnort, Reihung und Kärntner WBF-Gesetz sind Kriterien für eine Wohnungsvergabe!
Bei Interesse an einer auf dieser Liste angeführten Wohnung, liegt es in Ihrer Verantwortung, sich im Bürgerservice der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten zu
melden und sich dafür zu bewerben.
Wohnungsansuchen --> Link
Wohnungsliste
Lage | Haus Nr. | Stockwerk | Größe | Heizung | Vermieter | Kaution | Miete (warm) | Bezug ab |
Paul-Krammer-Gasse | 3 | EG | 48,87m² | Fernwärme | LWBK | € 1125,00 | € 380,00 | 01.02.2025 |
Franz-Jonas-Straße | 41 | EG | 83,38m² | Strom | KSW | € 5520,98 | € 761,29 | 01.12.2024 |