Hochzeit
Hochzeitsanmeldung
Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden, da die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit nur maximal sechs Monate gültig ist.
Im Zuge dessen erfolgt die Aufnahme der persönlichen Daten der Verlobten, die Abgabe von Erklärungen (mitunter die der Namensführung nach der Eheschließung), die Unterschriften der beiden Verlobten (weshalb auch beide anwesend sein sollen), die Entrichtung der Gebühren sowie die Klärung sonstiger Details.
Seit 01. Jänner 2019 können in Österreich auch gleichgeschleichtliche Paare die Ehe eingehen.
Offene Zuständigkeit bei der Ermittlung der Ehefähigkeit
Die Verlobten können selbst ein beliebiges Standesamt wählen, bei dem die Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden soll. Die Verlobten können sich direkt an jenes Standesamt wenden, bei dem in weiterer Folge die Trauung stattfinden soll.
Hochzeitsanmeldung
Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen (sofern nicht bereits im ZPR eingetragen):
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
- Heiratsurkunden der letzten Vorehe samt rechtskräftigen Auflösung (z.B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
- Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise gemeinsamer vorehelicher Kinder
- Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnungen
- amtlicher Lichtbildausweis
Für noch nicht volljährige Personen:
- Einwilligung der gesetzlichen Vertreter u. Erziehungsberechtigten
- Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist)
Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich):
- Ehefähigkeitszeugnis oder Familienstandsbescheinigung (abhängig von Staatsangehörigkeit)
- Ausländische Personenstandsurkunden bedürfen manchmal einer Überbeglaubigung oder Apostille
- Fremdsprachige Urkunden müssen von einem Dolmetscher übersetzt werden oder intertnational sein
Alle beim Standesamt vorzulegenden Urkunden müssen im Original (Kopien können nicht angenommen werden) eingereicht werden.
Gebührenübersicht
- Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit: 50 Euro
- Vorlage von ausländischen Schriften: 130 Euro
- Ausstellung von Heiratsurkunden: 2,10 Euro pro Urkunde
- Trauungen im Trauungssaal der Marktgemeinde (während der Amtsstuden): 5,45 Euro (außerhalb der Amtsstuden: 10,90 Euro)
- Trauungen außerhalb des Standesamtes 54,50 Euro sowie zusätzlich eine Kommissionsgebühr in der Höhe von 369 Euro
Filmaufnahmen und Fotografieren während der Trauung
Filmaufnahmen
Filmaufnahmen von Ihrer standesamtlichen Hochzeit sind erlaubt, solange dadurch die Zeremonie nicht gestört wird. Filmaufnahmen, auf denen die Standesbeamtin oder der Standesbeamte zu sehen sind, dürfen ausschließlich mit deren oder dessen Zustimmung im Internet veröffentlicht werden.
Fotografieren
Während der Trauung können Ihre Angehörigen oder ein von Ihnen engagierter Fotograf gerne Fotoaufnahmen machen, solange diese ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede hierüber hinausgehende Form des Verbreitens oder Veröffentlichens beispielsweise im Internet sowie anderen öffentlich zugänglichen Medien bedarf der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung der jeweiligen Standesbeamten, welche die Trauung vornehmen.